(1) Folgende Verpackungen sind zugelassen, wenn die allgemeinen Vorschriften des Unterabschnitts 4.1.6.1 erfllt sind:
Flaschen gem Kapitel 6.2 und gem der Norm ISO 11513:2011, ISO 11513:2019, ISO 9809-1:2010 oder ISO 9809-1:2019.

(2) Der Druck jeder befllten Flasche muss bei 20 C geringer als 101,3 kPa und bei 50 C geringer als 300 kPa sein.

(3) Der Mindestprfdruck der Flasche muss 21 bar betragen.

(4) Der Mindestberstdruck der Flasche muss 94,5 bar betragen.

(5) Der Innendruck der gefllten Flasche bei 65 C darf nicht grer als der Prfdruck der Flasche sein.

(6) Das adsorbierende Material muss mit der Flasche vertrglich sein und darf mit dem zu adsorbierenden Gas keine schdlichen oder gefhrlichen Verbindungen bilden. Das Gas darf in Kombination mit dem adsorbierenden Material die Flasche nicht angreifen oder schwchen oder eine gefhrliche Reaktion (z.B. eine katalytische Reaktion) verursachen.

(7) Die Qualitt des adsorbierenden Materials muss bei jeder Befllung berprft werden, um sicherzustellen, dass die Vorschriften dieser Verpackungsanweisung bezglich des Drucks und der chemischen Stabilitt bei der Aufgabe eines Versandstcks mit einem adsorbierten Gas zur Befrderung erfllt werden.

(8) Das adsorbierende Material darf nicht unter die Kriterien einer Klasse des ADR fallen.

(9) Fr Flaschen und Verschlsse, die giftige Gase mit einem LC50-Wert von hchstens 200 ml/m (ppm) (siehe Tabelle 1) enthalten, gelten folgende Vorschriften:

a) Ventilffnungen mssen mit druckfesten gasdichten Stopfen oder Kappen mit zu den Ventilffnungen passenden Gewinden versehen sein.
b) Jedes Ventil muss entweder ein Membranventil mit einer unperforierten Membran oder ein Typ sein, bei dem Undichtheiten durch die oder an der Dichtung vorbei verhindert werden.
c) Jede Flasche und jeder Verschluss mssen nach dem Befllen auf Dichtheit geprft werden.
d) Jedes Ventil muss dem Prfdruck der Flasche standhalten knnen und entweder durch ein kegeliges Gewinde oder durch andere Mittel, die den Anforderungen der Norm ISO 10692-2:2001 entsprechen, direkt mit der Flasche verbunden sein.
e) Flaschen und Ventile drfen nicht mit einer Druckentlastungseinrichtung ausgerstet sein.

(10) Ventilffnungen von Flaschen, die pyrophore Gase enthalten, mssen mit gasdichten Stopfen oder Kappen mit zu den Ventilffnungen passenden Gewinden versehen sein.

(11) Das Befllverfahren muss der Anlage A der Norm ISO 11513:2011 (anwendbar bis 31. Dezember 2024) oder Anlage A der Norm ISO 11513:2019 entsprechen.

(12) Die Frist zwischen den wiederkehrenden Prfungen darf hchstens 5 Jahre betragen.

(13) Stoffspezifische Sondervorschriften fr die Verpackung (siehe Tabelle 1):

Werkstoffvertrglichkeit
a: Flaschen aus Aluminiumlegierungen drfen nicht verwendet werden.
d: Werden Flaschen aus Stahl verwendet, sind nur solche zugelassen, welche gem Absatz 6.2.2.7.4 p) mit dem Kennzeichen "H" versehen sind.

Gasspezifische Vorschriften
r: Die Fllung mit diesem Gas ist so zu begrenzen, dass der Druck im Falle des vollstndigen Zerfalls zwei Drittel des Prfdrucks der Flasche nicht bersteigt.

Werkstoffvertrglichkeit fr n.a.g.-Eintragungen von adsorbierten Gasen
z: Die Werkstoffe der Flaschen und ihrer Ausrstungsteile mssen mit dem Inhalt vertrglich sein und drfen mit ihm keine schdlichen oder gefhrlichen Verbindungen bilden.